Erklärung zur Barrierefreiheit


    Die IT-Services der Sozialversicherung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite FAQ Greencheck auf  www.itsv.at.


    Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

    Die IT-Services der Sozialversicherung GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher unserer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

    Weiters beziehen wir in regelmäßigen Abständen Menschen mit Beeinträchtigungen in unseren Qualitätsprozess mit ein.


    Konformitätsstatus

    Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.


    Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

    Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den aktuellen Versionen nachfolgender Browsern kompatibel ist:

    • Google Chrome 
    • Firefox
    • Microsoft Edge
    • Safari

    Technologien

    Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

    • HTML
    • WAI-ARIA
    • CSS
    • Javascript

    Bewertungsmethoden

    Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgt mit Hilfe der folgender Methoden: 

    • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Siteimprove verwendet.
      Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.
    • Externe Bewertung: Die Website wird in regelmäßigen Abständen von Personen mit Beeinträchtigungen auf ihre Barrierefreiheit überprüft. 
      Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation wurde die für 2020 geplante externe Überprüfung durch Betroffene auf 2021 verschoben.

    Feedback-Prozess

    Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

    Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mit mittels unten angeführten Formular zu melden. 

    Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

    Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.


    Kontakt: Formular zur Meldung von Barrieren


    Durchsetzungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

    Kontaktformular der Beschwerdestelle


    Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

    Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

    Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren


    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 07. Juni 2021 erstellt.

    Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020.